Bandwacht
Unter Bandwacht (englisch Intruder Watch) versteht man im deutschsprachigen Raum eine Beobachtungs- und Meldestelle einer Amateurfunkorganisation, welche sich mit der unrechtmäßigen Fremdnutzung der dem Amateurfunkdienst exklusiv oder auf primärer Basis zugewiesenen Frequenzbereiche auf Kurzwelle befasst.
Sie ist übergeordnet Teil des IARU Monitoring Systems,[1] welches die Aufgaben der Bandwachten definiert.
Rechtliche Grundlagen
Die Bandwachten arbeiten international auf Grundlage der International Amateur Radio Union (IARU) Resolution 12-1, wonach die dem Amateurfunkdienst exklusiv zugewiesenen Kurzwellenbänder auf sogenannte Bandeindringlinge (engl. Intruder) abgesucht werden sollen. Aussendungen des Amateurfunkdienstes werden nicht berücksichtigt. Aufgefundene Intruder sollen der zuständigen Fernmeldebehörde zur Einleitung weiterer Maßnahmen gemeldet werden.[2]
Eine Bandwacht beobachtet im Rahmen der Frequenzüberwachung jene Frequenzbereiche auf Kurzwelle, welche dem Amateurfunkdienst exklusiv oder zur primären Nutzung zugewiesen sind. Die betreffenden Frequenzbereiche sind im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland in der Amateurfunkverordnung (AFuV), Anlage 1 (zu § 1 Nr. 6)[3], festgelegt. Es handelt sich um das 40-, 20-, 17-, 15-, 12-, und 10-Meter-Band. In Einzelfällen werden auch andere Frequenzbereiche untersucht und dokumentiert.[4]
Aufgabe
Intruder nutzen und belegen unrechtmäßig Frequenzkapazitäten des Amateurfunkdienstes. Diese Aussendungen beeinträchtigen die Abwicklung des regulär zugewiesenen Funkverkehrs. Als Beobachtungs- und Meldestelle sammelt und verdichtet die Bandwacht Informationen über unrechtmäßige Frequenznutzungen durch dritte Funkdienste und kooperiert mit dem Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur.
Die Bandwacht nimmt dazu Meldungen über Fremdemissionen aus der Bevölkerung entgegen und beobachtet die Kurzwellenbänder zusätzlich selbständig. Dies kann eine manuelle oder auch eine automatisierte Beobachtung mithilfe technischer Einrichtungen sein. Wurde ein Intruder festgestellt, erstellt die Bandwacht ein Profil der Fremdemission und übermittelt dieses der Bundesnetzagentur. Diese überprüft die Angaben und leitet bedarfsweise eine internationale Beschwerde an die Fernmeldebehörde ein, aus dessen Geltungsbereich die Fremdemission vermutet wird.[5]
Intruder
Zu den häufigsten Intrudern zählen digitale Modems militärischer Übertragungsverfahren, wie STANAG 4285, LINK 11 oder CIS-12, ferner Überhorizontradare (OTHR) sowie politisch motivierte Untergrundsender. Aber auch außereuropäischer Taxifunk oder illegaler Schiffsfunk ist oft anzutreffen.
Seit Ausbruch des Ukraine-Konflikts hat die Belegung der Kurzwellenbänder durch militärische Intruder deutlich zugenommen.[6]
Lokale Funkstörungen fallen in der Mehrzahl nicht unter Intruder, da es sich meist um elektromagnetische Störungen (EMV) handelt. Auch Amateurfunkstationen oder solche, die dem Amateurfunkdienst zugeschrieben werden können, sind – mit wenigen Ausnahmen – keine Intruder.[7]
Intruder Beispiel
Im nachstehenden Wasserfall-Diagramm sehen wir einen Spektrum-Ausschnitt des 40 Meter-Amateurfunkbands. Deutlich zu erkennen sind drei Frequenzbereiche mit breitbandigen Schleiern. Bei diesen Signalen handelt es sich um Emissionen von Überhorizontradaren (OTRH). Darunterliegender regulärer Funkverkehr ist dadurch unverständlich oder sogar unhörbar.

Einzelnachweise
- Monitoring System R1, auf iaru-r1.org
- RESOLUTION 12-1 (PDF), auf iaru-r1.org
- Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung - AFuV) Anlage 1 (zu § 1 Nr. 6), auf gesetze-im-internet.de
- Beobachtungs- und Meldestelle fremder Funkdienste innerhalb der exklusiven Amateurfunkbänder bis 30 MHz (Kurzwelle, HF), auf darc.de
- Melde Bandeindringlinge, auf darc.de
- KTWR Guam mit Intermodulatioinsprodukt auf 10123 kHz, auf darc.de
- Meldung an die Bandwacht (Referat Intruder Monitoring), auf darc.de