Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
Über eine Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (englisch Reform of the United Nations Security Council) wird seit Beginn der 1990er Jahre in Politik und Politikwissenschaft diskutiert. Seit der damalige UN-Generalsekretär Kofi Annan 2003 einen Prozess zur Reform der Vereinten Nationen auf den Weg brachte, ist die Reform des UN-Sicherheitsrats Teil dieser Debatte.

Eine Reform des UN-Sicherheitsrats nach Art. 108 der UN-Charta benötigt eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in der UN-Generalversammlung. Damit eine solche Reform in Kraft treten kann, muss sie anschließend außerdem von zwei Dritteln der UN-Mitgliedstaaten und den fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates (P5) ratifiziert werden. Die Blockademöglichkeit der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats erschwert die Reform des Sicherheitsrats in besonderer Weise.
Die diskutierten Veränderungen umfassen im Wesentlichen fünf Themenbereiche: Kategorien der Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat, die Frage des Vetorechts der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats, die Ausgewogenheit der regionalen Repräsentation, die Größe und Arbeitsweise des reformierten Sicherheitsrats und das Verhältnis des Sicherheitsrats zur UN-Generalversammlung.
Reformen des Sicherheitsrats in der Vergangenheit
Zwischen 1946 und der ersten Reform des UNO-Sicherheitsrats hatte das Gremium 11 Sitze, davon fünf ständige. Da sich im Rahmen des Dekolonisationsprozesses in den ersten zwanzig Jahren ihrer Existenz die Zahl der UN-Mitglieder mehr als verdoppelte, wurden die Stimmen nach einer Vergrößerung des UNO-Sicherheitsrats und einer gleichmäßigeren geografischen Verteilung der Sitze schon in den sechziger Jahren laut. Die Bewegung der Blockfreien Staaten bekam im Jahr 1963 eine Mehrheit in der Generalversammlung für eine Erweiterung des Sicherheitsrats. Bei Enthaltung Großbritanniens und der USA und gegen die Stimmen Frankreichs und der UdSSR wurde die Resolution 1991 mit übergroßer Mehrheit angenommen.[1] Schließlich ratifizierten aber nicht nur mehr als zwei Drittel der UNO-Mitglieder, sondern auch die fünf ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat die Resolution, sodass die Erweiterung des Sicherheitsrats erfolgreich war.
Reformvorschläge nach dem Ost-West-Konflikt
Eine neue Debatte über die Reform des UNO-Sicherheitsrats entbrannte nach dem Ende des Ost-West-Konflikts vor dem Hintergrund der irakischen Invasion in Kuwait im August 1990. Resolution 678 des UN-Sicherheitsrates gab der US-amerikanisch geführten Koalition zur Befreiung Kuwaits das Recht alle nötigen Mittel einzusetzen, um die irakische Armee zurückzudrängen. Mit diesem ersten durch den Sicherheitsrat initiierten Peacebuilding-Einsatz mehrten sich auch die Stimmen, die eine Reform des Gremiums forderten. Im Dezember 1992 forderten Indien und Japan in der Generalversammlung den Generalsekretär der Vereinten Nationen dazu auf, Vorschläge für eine Reform des Sicherheitsrats zu machen.[2]
Nachdem ein Großteil der Mitglieder der Vereinten Nationen Vorschläge zur Reform des Sicherheitsrats eingereicht hatten, setzte die Generalversammlung die Open ended working group on the question of equitable representation on and increase in the membership of the Security Council and other matters related to the Security Council ein. Damit hatte sich die Reform des Sicherheitsrats in den Vereinten Nationen institutionalisiert.
Commission on Global Governance
Die Commission on Global Governance machte in ihrem 1995 vorgelegten und kontrovers diskutierten Bericht Our Global Neighbourhood auch Vorschläge zur Reform des UNO-Sicherheitsrats. Die Kommission benannte den schlechten Repräsentationsgrad des Sicherheitsrats als Problem, welches zu einer Legitimationskrise des wichtigsten UNO-Organs führe. Der Vorschlag der Kommission sieht acht neue Sitze, darunter bis zu fünf ständige Sitze ohne Vetorecht, vor. Der Bericht mahnt eine ausgewogene regionale Repräsentation und die Berücksichtigung der weltweit größten Volkswirtschaften an. Die Verteilung der nichtständigen Sitze bleibt bei dem Vorschlag der Commission on Global Governance unklar.
Razali-Plan
Im März 1997, die Open ended working group hatte bereits drei Jahre lang existiert, legte der malaysische Diplomat Razali Ismail einen Vorschlag für eine Reform des Sicherheitsrats vor, von dem er hoffte, er sei mehrheitsfähig. Er sah für Deutschland, Japan, ein afrikanisches, asiatisches und lateinamerikanisches Land je einen neuen ständigen Sitz ohne Vetorecht vor. Die Zahl der nicht ständigen Sitze sollte von bislang 10 auf 14 erhöht werden, mit je einem neuen Sitz für Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa. Eine Mehrheit für Razalis Vorschlag zeichnete sich jedoch nicht ab. Bis 1997 erarbeitete die OEWG eine Vielzahl an Reformvorschlägen, vor allem zum Cluster I, wobei sich im Rahmen der Sitzungen nur schwerlich eindeutige Bekenntnisse und Mehrheiten der Teilnehmer festmachen ließen. Dies bedeutete, dass innerhalb der Arbeitsgruppe eine Reihe von Vorschlägen diskutiert wurde, ohne dass es ein abschließendes Verhandlungsergebnis gegeben hätte, was als Grundlage für die Generalversammlung hätte dienen können. Die Modelle zur Erweiterung des SR fallen dabei unterschiedlich aus. Einige sehen eine Anhebung ständiger und nicht ständiger Sitze vor, die sowohl von Industriestaaten als auch Angehörigen der Entwicklungsländer zu besetzen seien: zwei zusätzliche ständige Mitglieder und bis zu acht nicht ständige. Auch in Bezug auf den Gebrauch des Vetos gab es unterschiedliche Meinungen. Einige befürworteten die Ausweitung des Vetos auf neue, ständige Mitglieder, andere hingegen sahen im Vetorecht an sich ein undemokratisches Privileg, das nach Ende des Kalten Kriegs abgeschafft gehörte.[3]
Modelle des High-level-Panel on Threats, Challenges and Change
Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 stellte sich auf neue Weise die Frage, wie mithilfe des Sicherheitsrats kollektive Sicherheit gewährleistet werden kann. UN-Generalsekretär Kofi Annan setzte deshalb im Jahr 2003 das High-level Panel of eminent personalities ein, welches unter anderem Vorschläge zur Reform der Vereinten Nationen machen sollte. Da man sich innerhalb des Gremiums nicht einigen konnte, wurden zwei verschiedene Vorschläge zur Reform des Sicherheitsrats vorgelegt. Beide Modelle sehen eine Erweiterung des Sicherheitsrats auf 24 Mitglieder vor. Modell A sieht sechs neue ständige Sitze ohne Vetorecht vor, während Modell B vorsieht, keine weiteren ständigen Sitze einzurichten und stattdessen acht der neun neuen Sitze als quasi-permanente Sitze auszugestalten, die für vier Jahre besetzt werden und bei denen eine unmittelbare Kandidatur möglich ist.
Vorschlag der G4
Im Juli 2005 machten die G4-Staaten Brasilien, Deutschland, Indien und Japan, die alle spätestens seit Mitte der neunziger Jahre als potentielle Kandidaten für einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat gehandelt werden, einen Vorschlag zur Reform des Sicherheitsrats. Ebenso wie der Razali-Plan sieht er sechs neue ständige Sitze ohne Vetorecht vor, vier davon für die G4-Staaten und zwei für afrikanische Länder. Die Anzahl nichtständiger Sitze soll um vier (um jeweils einem Sitz für die lateinamerikanische, die asiatische, die afrikanische und die osteuropäische Gruppe) erhöht werden, sodass der Sicherheitsrat nach diesem Modell insgesamt 25 Mitglieder umfassen würde.[4]
Uniting for Consensus
Unter der Führung Italiens trat kurz nach der Vorstellung des G4-Modells eine Gruppe von Staaten unter dem Namen Uniting for Consensus in Erscheinung. In der Gruppe sind Staaten vereint, die mit der Kandidatur neuer ständiger Mitglieder im Sicherheitsrat ihre Rolle im internationalen System bedroht sehen. Deren Vorschlag lehnt die Einrichtung neuer ständiger Sitze im Sicherheitsrat ab und plädiert stattdessen für die Schaffung zehn neuer nichtständiger Sitze und für die Wiederwahlmöglichkeit bei den dann zwanzig nichtständigen Sitzen.
Vorschlag der Afrikanischen Union
Die afrikanischen Staaten als zweitgrößte Regionalgruppe der Vereinten Nationen brachten 2005 ebenfalls einen eigenen Vorschlag in die Debatte ein. Dieser fordert bei einer neuen Größe des Sicherheitsrats von 26 Sitzen sechs neue ständige Sitze mit Vetorecht, je zwei für Afrika und Asien und einen für Westeuropa und Lateinamerika. Da die Schaffung neuer ständiger Sitze mit Vetorecht aber insbesondere von den P5 abgelehnt wird, hat dieser Vorschlag von vornherein keine Chance auf Umsetzung.[5]
Die L69-Gruppe
Diese Gruppe formierte sich 2007 unter der Führung Indiens und reichte als Vertreter von damals zunächst 27 Staaten einen noch eher allgemein gehaltenen Vorschlag zur Erweiterung des SR in beiden Kategorien (ständige und nichtständige Mitglieder) ein, verbunden mit einer gerechteren geografischen Verteilung und unter Berücksichtigung der Entwicklungs- und Schwellenländer. Dem Vorschlag zufolge sollen Sitze für eine ständige Mitgliedschaft auf Afrika, Asien, Lateinamerika, Westeuropa und andere Staaten entfallen; unter den nichtständigen Mitgliedern soll es einen zusätzlichen Sitz nach dem Rotationsprinzip für kleine Inselstaaten geben. Eine Gesamtzahl von etwa 25 Mitgliedern wird als optimal angesehen, wobei die Arbeitsmethoden des SR entsprechend anzupassen sind.[3]
Der Französisch-Mexikanische Vorschlag von 2013
Ausgehend von einem Aufruf des französischen Staatspräsidenten Francois Hollande bei einer UN-Vollversammlungs-Debatte im Jahr 2013 und gefolgt von einem Gastkommentar des französischen Außenministers Laurent Fabius in der NYT[6] entstand die gemeinsame französisch-mexikanische Deklaration, nach der die P5 in Fällen von Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen auf das Vetorecht verzichten sollten.[7][8]
Der Vorschlag der ACT-Gruppe (u. a. Liechtenstein) von 2015
Die ACT-Gruppe (Accountability, Coherence and Transparency Group), eine Gruppe von 27 kleinen und mittelgroßen Staaten, schlug einen Verhaltenskodex vor. Der Verhaltenskodex ist ein Aufruf, Maßnahmen des Sicherheitsrats in Fällen von Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu unterstützen und nicht gegen glaubwürdige Resolutionen des Sicherheitsrats in solchen Fällen zu stimmen.[7][9] Die ständige Vertretung von Liechtenstein verteilte eine schriftliche Ausfertigung dieses Verhaltenskodexes. Damit wurden alle Mitgliedsstaaten im September 2015 förmlich dazu eingeladen, dem Verhaltenskodex zuzustimmen.
Aktuelle Gespräche (2023/24)
Im Rahmen der 78. Vollversammlung der Vereinten Nationen wurden am 13./14. Dezember 2023 die Verhandlungen zwischen den Ländern zur Reform des Sicherheitsrates wiederaufgenommen. Die Verhandlungen werden schriftlich auf einer Internetplattform abgebildet.[10] Zwischen den offiziellen Verhandlungstagen soll es genügend Zeit zum Austausch zwischen den Ländern geben. Die Verhandlungen gehen von fünf thematischen Clustern aus, die Kuwait und Österreich als Mediatoren einbringen: 1. Anzahl nicht ständiger Mitglieder, 2. Vetorecht, 3. Regionale Repräsentativität, 4. Größe und Arbeitsmethoden, 5. Verhältnis zur Vollversammlung. Es soll dabei auf Divergenzen und Konvergenzen zwischen den Verhandlungspositionen sowie um Ausgleich zwischen Divergenzen geachtet werden. Ziel ist ein deutlicher Fortschritt in den Gesprächen bis Anfang Juni 2024. Beteiligt sind Einzelländer und Länder als Sprecher von Ländergruppen.
Am 13. und 14. Dezember 2023 gab es Redebeiträge folgender Länder und Ländergruppen: Vormittag: Bahrain (für die Arabische Gruppe), Saint Vincent und die Grenadinen, Dänemark (für die Nordischen Länder), Niederlande (für Benelux), Sierra Leone (für die Afrikanische Union), Brasilien, Saint Lucia (für die Karibische Union), Ägypten, Südafrika, Polen, Indonesien, Mexiko, Japan, Indien, Deutschland, Guyana, Philippinen, Kenia, Irak, Nigeria, / Nachmittag: Frankreich, China, Costa Rica, Spanien, Argentinien, Peru, Australien, Demokratische Volksrepublik Korea, Litauen, Vietnam, Bolivien (Plurinationaler Staat), UK und Nordirland, Pakistan, Senegal, Republik Korea, Malta, Chile, Kambodscha, Mongolei, Kuba, Malediven, / Vormittag: Äthiopien, Portugal, Russische Föderation, Nikaragua, Estland, Kanada, Türkei, Uganda, Syrisch-Arabische Republik.
Es gab Konsens über die Stärkung der Länder in Afrika, Asien sowie mittlerer, kleiner und kleinster Länder im Sicherheitsrat. Eine Erhöhung der Mitgliedszahl wird sowohl für die ständigen als auch für die nicht ständigen Sitze erwogen. Das Vetorecht wird mehrheitlich abgelehnt, wobei die Positionen von Beibehaltung über Suspendierung in bestimmten Situationen (wie die Beteiligung eines ständigen Mitglieds an gewalttätigen Konflikten oder der Vorwurf des Genozids gegen eine Vetomacht) bis hin zur Abschaffung reichen.[11]
Am 22. Januar 2024 übernahmen folgende Länder und Ländergruppen Redebeiträge: Am Vormittag: Mexiko, Saint Vincent und die Grenadinen, Japan (für G4), Belgien (für Benelux), Bahrain, Sierra Leone (für die Afrikanische Union), Ägypten, Chile, Frankreich, Vereinigtes Königreich und Nordirland, Malaysia, Indien, Südafrika, Senegal, Äthiopien, Demokratische Volksrepublik Korea, Polen, Türkei, Georgien, Russische Föderation, Irland, Costa Rica; am Nachmittag: Liechtenstein, Bahrain (für die Arabische Gruppe), Frankreich, Mexiko, Bolivien (Plurinationaler Staat), Pakistan, Senegal, Litauen, Schweiz, Guyana, Ecuador, Costa Rica, Irland.[12]
An diesem Tag wurden durch die Länder Mexiko und Lichtenstein zwei Vorschläge eingebracht, die die Repräsentativität des Sicherheitsrats stärken und das Vetorecht der ständigen Mitglieder in einem längerfristigen konsensualen Vorgehen eindämmen sollen. Im Kern geht es um eine Flexibilisierung der Mitgliedszeit, eine Bildung regionaler Gruppen und eine jährliche Überprüfung durch die Vollversammlung.[13]
Am 15. und 16. Februar 2024 meldeten sich folgende Länder und Ländergruppen zu Wort: Am Vormittag: Saint Vincent und die Grenadinen (für L69), Sierra Leone (für die Afrikanische Union), Italien (für Konsensgruppe), Bahrain (für die Arabische Gruppe), Luxemburg (für Benelux), Dänemark (für die Nordischen Länder), Brasilien, Japan, Deutschland, Ägypten, Mexiko, Frankreich, Pakistan, Chile, Vereinigtes Königreich und Nordirland (bislang nicht veröffentlicht), Republik Korea (bislang nicht veröffentlicht), China, Bolivien (Plurinationaler Staat), Südafrika, Costa Rica, Äthiopien, Malaysia, Litauen, Irland, Kuba, Polen, Mongolei;[14] am Nachmittag: Senegal, Kambodscha, El Salvador, Türkei, Saint Lucia, Simbabwe, Nauru, Russische Föderation, Togo, Uganda,[15] 16. Februar, am Vormittag: Italien (für die Konsensgruppe), Japan (für die G4), Saint Vincent und die Grenadinen (für dieL69), Sierra Leone (für die Afrikanische Union), Bahrain (für die Arabische Gruppe),[16] Brasilien, Ägypten, Chile, Mexiko, Pakistan, Irland, Kuba, Philippinen, Ecuador, Kambodscha, Syrisch-Arabische Republik, Malidiven, Costa Rica.[17]
An beiden Tagen wurde das Modell der L69 diskutiert. Die wichtigsten kritischen Einwände waren folgende: Für China muss die Reform des Sicherheitsrats die Grundsätze des regionalen Gleichgewichts, der Fairness und Gerechtigkeit, des demokratischen Fortschritts und der wirksamen Arbeitsweise beachten. China sieht bei einer festen Zahl von Sitzen die Chancen der einzelnen Länder, einen Sitz zu erlangen, als sehr ungleichmäßig verteilt an. Von diesem Nachteil seien vor allem Entwicklungsländer, mittlere und kleine Länder betroffen. Im Modell der L69 sei zudem der Begriff der „Schwellenländer“ nicht klar definiert. Der geforderte Ausgleich für Benachteiligungen vieler Länder der Dritten Welt in der Kolonialzeit (wie von der Afrikanischen Union gefordert) könnte im Umkehrschluss eine Benachteiligung der Kolonialländer in der künftigen Zusammensetzung des Sicherheitsrats bedeuten. Ähnliches gelte für die Mächte, die Angriffskriege führten oder geführt hätten: Sollen sie als ständige Mitglieder des künftigen Sicherheitsrat grundsätzlich ausgeschlossen werden?[18]
Die Russische Föderation befürwortete zwar den Grundsatz der ausgewogenen geographischen Vertretung in der Zusammensetzung des Sicherheitsrats, wandte aber ein, dass eine Quasiverdoppelung der Mitgliederanzahl auf dreißig bis vierzig Mitglieder die Effektivität des Sicherheitsrats stark einschränken würde. Sie sprach sich zudem gegen eine zu große Anzahl „westlicher Länder“ im Sicherheitsrat aus, deren „Blockdisziplin“ und „Herdenmentalität“ das Veto praktisch aushöhlten.[19]
Am 27. Februar stellte die Konsensgruppe ihren Vorschlag zur künftigen Zusammensetzung des Sicherheitsrats für den 18. März 2024 in Aussicht. Als provisorischen Vorschlag für den Übergang bis zu einer Aufgabe des Vetos schlägt sie folgende Sitzverteilung, ausgehend von den Regionalgruppen der UN, vor: Afrika (54 Staaten): 6 Sitze (kein Veto-Sitz), Asiatisch-pazifische Gruppe (53 Staaten): 6 Sitze (ein Veto-Sitz: China), Lateinamerikanisch-Karibische Gruppe (33 Staaten): 4 Sitze (kein Veto-Sitz), Westeuropäische Gruppe und weitere Staaten (26 Staaten): 3 Sitze (3 Veto-Sitze: Frankreich, Vereintes Königreich, Vereinigte Staaten), Osteuropäische Staaten (22 Staaten): 2 Sitze (1 Veto-Sitz: Russische Föderation), Kleine Insel-Entwicklungsländer (39 Staaten): 1 Sitz (kein Veto-Sitz).[20]
Der Vorschlag der G4 wurde im Namen von Deutschland und Japan durch das Mitgliedsland Indien vorgestellt. Er sieht eine Erweiterung des Sicherheitsrats um sechs ständige und vier bis fünf nicht ständige Mitglieder vor, die durch die Vollversammlung gewählt werden sollen. Die neuen permanenten Mitglieder sollen bis zur Klärung der Veto-Frage kein Veto ausüben. Nach fünfzehn Jahren soll das System überprüft werden.[21] Dagegen wurde unter anderem eingewandt, dass permanente Amtsinhaber nur in Diktaturen gewählt würden. Das Verhältnis zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern verschiebe sich zu Lasten der zweitgenannten Gruppe. Von Repräsentativität könne kaum die Rede sein. Die Amtsausübung der neuen permanenten Mitglieder sei - trotz der Überprüfung des Systems nach fünfzehn Jahren - letztlich nicht kontrollierbar.[22]
Die nächsten offiziellen Treffen zur Reform des Sicherheitsrates finden zu folgenden Terminen statt: 18. März 2024, 20. Mai 2024.
Sonderausschuss zur UN-Charta und zur Stärkung der Vereinten Nationen
Der „Sonderausschuss zur UN-Charta und zur Stärkung der Vereinten Nationen“ besteht seit 1982 und tritt alljährlich, zumeist im Februar, zusammen. Ihm kommt eine wesentliche Rolle bei der Reform der UN und ihrer Organe, vor allem auch des Sicherheitsrats, zu.[23]
Der Sonderausschuss tagte zuletzt vom 20. bis 28. Februar 2024. Dabei befasste er sich vor dem Hintergrund der Konflikte um den Gazastreifen und auch des Einmarsches der Russischen Föderation in der Ukraine mit dem Stellenwert von Sanktionen. Für die einen sind sie ein klar zu definierendes letztes Mittel, das allerdings die Zivilbevölkerung oder Drittländer nicht verletzen soll; für andere sind sie zeitlich zu begrenzen, regelmäßig oder auch auf Antrag (beim Generalsekretär oder einem Ombudsman) zu überprüfen oder aufzuheben; für dritte sind selbst einzelne Staaten oder Staatenbünde berechtigt, ohne UN-Mandat Sanktionen gegen ein Land zu verhängen. Übereinstimmend wurden Diplomatie, Schlichtung und Mediation als friedliche Mittel zur Lösung von Konflikten hervorgehoben. Die Rolle des Internationale Gerichtshofs als Ratgeber bei Angelegenheiten, die die UN-Charta betreffen, wird von den meisten Mitgliedsstaaten anerkannt. Viele Mitgliedsländer befürworten eine stärkere Stellung des Gerichtshofs zur Klärung von Streitigkeiten zwischen den Staaten. Eine große Übereinstimmung gab es auch über den Multilateralismus als Grundsatz der UN. Die Rolle des „Sonderausschusses“ als Klammer zwischen Sicherheitsrat und Vollversammlung wird ausgehend von der „Erklärung von Manila“[24] übereinstimmend bejaht. Vor allem seine Rolle als regelmäßig tagendes Organ der Auslegung von Rechtsfragen (Costa Rica, Argentinien, Paraguay u. a.) in Hinsicht auf die Kapitel VI und VII der UN-Charta ermöglicht die Aufnahme neuer Themen, die der Vollversammlung künftig zur alljährlichen thematischen Debatte vorgelegt werden sollen. Solche Themen sind beispielsweise die Implementierung von Sanktionen (Europäische Union), das Selbstverteidigungsrecht der Völker (Ukraine, Moldau, Georgien; Mexiko), der Schutz von Handelsschiffen vor Piraterie (Mexiko), die Bekämpfung von Verarmung (Guinea), die Neudefinition „großer und kleiner Nationen“ in der Präambel der UN-Charta (Haiti), die Immunität der UN-Gesandten (Russische Föderation, Weißrussland), die Rolle von Nichtregierungsorganisation für die UN (Nicaragua, Weißrussland, Vereintes Königreich und Nordirland u. a.), die Ächtung von „kleinen Waffen“ und die umfassende Kontrolle der Waffenherstellung von der Produktion bis zum Einsatz (Haiti) oder der Wiederaufbau eines Landes nach Beendigung eines Konflikts (Uganda). Alle Mitglieder waren für die Erstellung des „Repositorium der Gewohnheiten des Sicherheitsrats“ (durch das Mitgliedsland Japan) dankbar.[25]
Pressemeldungen
Indien forderte am 17. Februar 2024 im Namen von 188 Ländern die Aufgabe des Vetorechts.[26] Am 26. Februar 2024 Ortszeit beschloss die UN-Vollversammlung eine Resolution zur Regulierung des Vetogebrauchs: „Der von Liechtenstein eingebrachte und von Deutschland sowie einer Reihe weiterer Länder unterstützte Beschluss verlangt bei jedem Einsatz eines Vetos im 15-köpfigen Sicherheitsrat eine Sitzung der Vollversammlung innerhalb von zehn Tagen. In dem Gremium mit allen Vertretern der 193 Länder müssten sich der Staat oder die Staaten, die von ihrem Vetorecht Gebrauch gemacht haben, dann erklären. Bei der Debatte soll es um die Gründe für das Veto gehen.“ (Tagesschau)[27] Die Aussprache über die sogenannte „Veto-Initiative“ von 2023 mündete 2024 in die Folgerung des Präsidenten der Vollversammlung, dass das Veto nur noch als allerletztes Mittel eingesetzt werden solle.[28]
Vergleich von G4 und P5
| Vergleich der Länder der G4 and der P5[29] | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ländername | BRA | CHN | FRA | GER | IND | JPN | RUS | U.K. | U.S. | ||||
| Zugehörigkeit zu G4/P5 | G4 | P5 | P5 | G4 | G4 | G4 | P5 | P5 | P5 | ||||
| Regionalgruppe der UN | Latein-Amerika und Karibik | Asiatisch-Pazifischer Raum | Westeuropa | Westeuropa | Asiatisch-Pazifischer Raum | Asiatisch-Pazifischer Raum | Osteuropa | Westeuropa | Nord-Amerika | ||||
| Bevölkerungsgröße | 2,7 % 7 |
17,9 % 2 |
0,9 % 20 |
1,1 % 19 |
17,9 % 1 |
1,6 % 11 |
1,9 % 9 |
0,9 % 21 |
4,2 % 3 | ||||
| Territorium | 8 515 767 km² 5 |
9 596 961 km² 4 |
640 679 km² 42 |
357 114 km² 62 |
3 287 263 km² 7 |
377 973 km² 61 |
17 098 246 km² 1 |
242 495 km² 78 |
9 833 517 km² 3 | ||||
| BIP (nominal) (US$trillion) | $2.12 9 |
$17.70 2 |
$3.04 7 |
$4.42 4 |
$3.73 5 |
$4.23 3 |
$1.86 11 |
$3.33 6 |
$26.94 1 | ||||
| BIP (Kaufkraftparität) (US$trillion) | $4.02 8 |
$33.01 1 |
$3.87 9 |
$5.54 5 |
$13.03 3 |
$6.45 4 |
$4.98 6 |
$3.84 10 |
$26.85 2 | ||||
| Beiträge zur UN1 | 2,95 % 8 |
12,01 % 2 |
4,43 % 6 |
6,09 % 4 |
0,83 % 21 |
8,56 % 3 |
2,41 % 10 |
4,57 % 5 |
22,00 % 1 | ||||
| Beiträge zu Friedensmissionen der UN2 | 0,59 % 19 |
15,22 % 2 |
5,61 % 6 |
6,09 % 4 |
0,17 % 38 |
8,56 % 3 |
3,04 % 8 |
5,79 % 5 |
27,89 % 1 | ||||
| Friedenserhalter der UN | 282 47 |
2,531 9 |
706 30 |
504 37 |
5,353 5 |
6 105 |
70 70 |
279 48 |
33 78 | ||||
| Militärausgaben (US$billion) | $20.0 17 |
$292.0 2 |
$53.0 8 |
$55.8 7 |
$81.4 4 |
$46.0 10 |
$86.4 3 |
$68.5 6 |
$887.0 1 | ||||
| Größe von Armee und Paramilitär (aktiv) | 366,500 13 |
2,185,000 1 |
203,250 22 |
183,500 27 |
1,455,550 2 |
247,150 18 |
1,014,000 5 |
148,500 34 |
1,388,100 3 | ||||
| Größe von Armee und Paramilitär (Reservisten) | 1,340,000 4 |
510,000 9 |
36,300 50 |
28,250 53 |
1,155,000 5 |
56,000 41 |
2,000,000 2 |
80,000 35 |
844,950 7 | ||||
| Raumfahrtprogramme | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ||||
| Hubschrauberträger | ja | ja | ja | nein | ja | ja | ja | nein | ja | ||||
| Flugzeugträger | nein | ja | ja | nein | ja | nein | ja | ja | ja | ||||
| Nukleare Unterseeboote | ja | ja | ja | nein | ja | nein | ja | ja | ja | ||||
| Atomwaffenarsenale | nein | 350
3 |
290
4 |
nein3 | 160
7 |
nein | 5,977
1 |
225
5 |
5,428
2 | ||||
| 1Anteil am jährlichen UN-Budget 2Anteil an den Kosten für UN Friedenserhalt 3Deutschland hat Anteil an der Übereinkunft der NATO über die Atomwaffennutzung | |||||||||||||
Literatur
- Johannes Bullmann: VN Sicherheitsrat und seine Reform zum Scheitern verurteilt?, Diplomica Verlag, Hamburg, ISBN 978-3-8428-7351-3.
- Gilbert-Hanno Gornig: Völkerrecht. Verlag C.H. Beck, München 2023, S. 346–354 (Maßnahmen des Sicherheitsrats angesichts des völkerrechtlichen Gewaltverbots), 419 f. (Sicherheitsrat), 871–877 (Piraterie), 1180–1183 (Sicherheitsrat), 1716–1722 (Terrorismus, auch aus der Sicht des Sicherheitsrats). ISBN 978-3-406-79873-3.
Weblinks
- Informationen über die Reform des Sicherheitsrats
- Informationen über den Sonderausschuss zur UN-Charta und Vollversammlung
- Henry Lamb: Our Global Neighborhood: Report of the Commission on Global Governance: A summary analysis. Februar 1996, archiviert vom am 19. Oktober 2012; abgerufen am 23. Mai 2017 (englisch).
- Informationen zum UNO-Reformprozess
- Liste aller Vetos von 1947 bis 2024
- Verfahrensrecht des Sicherheitsrats
- Interaktives Handbuch zu Regeln, Gewohnheiten und Verfahren des Sicherheitsrats
- Repositorium der Gewohnheiten des Sicherheitsrats
- Rechtstexte der UN; deutsch
- Bisherige Sanktionspraxis
Einzelnachweise
- Resolution 1991 der UN-Generalversammlung vom 17. Dezember 1963
- Resolution A/Res/47/62 der UN-Generalversammlung vom 11. Dezember 1992
- Johannes Bullmann: Der VN Sicherheitsrat und seine Reform – Zum scheitern verurteilt? Diplomica Verlag, Hamburg 2014, ISBN 978-3-8428-7351-3.
- Eva Mareike Schmitt: Weltordnung in der Revision. Die deutsche Politik zu der Reform des Sicherheitsrates 1990-2005. Wiesbaden 2013, S. 406.
- Tilman-Ulrich Pietz: Zwischen Interessen und Illusionen. Die deutsche Außenpolitik und die Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Marburg 2007, S. 36.
- Laurent Fabius: A Call for Self-Restraint at the U.N. New York Times 4.10.2013, abgerufen am 18. April 2022.
- CURE: The Veto and the UN Security Council. CURE 28.10.2019, abgerufen am 18. April 2022.
- CURE: Political statement on the suspension of the veto in case of mass atrocities. CURE 2013, abgerufen am 18. April 2022.
- CURE: ACT Better working methods for today´s UN Security Council. CURE Juni 2015, abgerufen am 18. April 2022.
- Offizielle digitale Plattform zur Reform des Sicherheitsrats.
- 13.12.2023, Vormittag; 13.12.2023, Nachmittag; 14.12.2023, Vormittag.
- 22.01.2024, Vormittag. 22.01.2024, Nachmittag.
- Vorschlag von Mexiko; Vorschlag von Liechtenstein.
- 15.02.2024, Vormittag.
- 15.02.2024, Nachmittag.
- Text nur als Image verfügbar, daher nicht automatisiert übersetzbar: Statement von Bahrain.
- 16.02.2024, Vormittag.
- Statement von China, 15.02.2024.
- Statement der Russischen Föderation, 15.02.2024.
- Vorschlag der Konsensgruppe zur Sitzverteilung.
- Übertragung der UN; vgl. auch Presseartikel aus Indien, 8.03.2024.
- Übertragung der UN, 7.03.2024; Übertragung der UN, 8.03.2024; vgl. auch Presseartikel aus Pakistan, 8.03.2024.
- Erklärung von Manila, deutsch.
- Erklärung von Manila, deutsch.
- Sitzungen, Vorschläge und Redebeiträge vom 20. bis 28.02.2024.
- Pressemeldung 17.02.2024.
- Meldung der Tagesschau.
- Vollversammlung am 26.02.2024.
- Vorlage aus dem englischsprachigem Wikipedia-Artikel. Bearbeitet.